Weitere Hilfe für Betriebe
01.03.2022 Coronavirus, WirtschaftDer Kanton Bern beteiligt sich erneut am Härtefallprogramm des Bundes. Dieses richtet sich an Unternehmen, die schon im Vorjahr unterstützt wurden und die von Dezember 2021 bis März 2022 Verluste verzeichnen. Der Vollzug b eginnt Anfang April.
Das Härtefallprogramm 2022 ...
Der Kanton Bern beteiligt sich erneut am Härtefallprogramm des Bundes. Dieses richtet sich an Unternehmen, die schon im Vorjahr unterstützt wurden und die von Dezember 2021 bis März 2022 Verluste verzeichnen. Der Vollzug b eginnt Anfang April.
Das Härtefallprogramm 2022 des Kantons Bern unterscheidet sich in Bezug auf die Anforderungen nur unwesentlich von jenem des Vorjahrs: Im Grundsatz können alle Unternehmen ihren Anspruch auf Unterstützung geltend machen, die bereits im Härtefallprogramm 2021 die Anforderungen erfüllt haben. Unterstützt werden Betriebe, die in der Zeit von Dezember 2021 bis März 2022 Verluste schreiben. Ausgeschlossen vom Programm sind hingegen Betriebe, die eine Umsatzeinbusse erlitten haben, weil sie behördliche Massnahmen nicht eingehalten haben.
Neu wird die Berechnung der Unterstützung vom Bund vorgegeben. Sie bemisst sich im Gegensatz zum Härtefallprogramm 2021 an den effektiv angefallenen ungedeckten Kosten eines Unternehmens im Gesuchzeitraum. Die Sofortunterstützung wird wiederum in Form nicht rückzahlbarer Beiträge gewährt.
Kredit in Höhe von 33 Millionen Franken
Die Ausgaben zulasten des Kantons Bern belaufen sich geschätzt auf 33 Millionen Franken. Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 23. Februar einen entsprechenden Rahmenkredit freigegeben. Über die zweite Phase entscheidet der Regierungsrat im April. Das kantonale Härtefallprogramm ist in zwei Phasen unterteilt: Die erste Phase gilt vom 1. Dezember 2021 bis 31. März 2022, die zweite Phase vom 1. April bis 30. Juni 2022. Der Regierungsrat aktiviert vorerst nur die erste Phase, da er damit rechnet, dass sich die bernische Wirtschaft mit den gelockerten Corona-Massnahmen rasch erholt. Über das weitere Vorgehen entscheidet der Regierungsrat im April 2022.
Das Ziel des Härtefallprogramms 2022 ist analog zum ersten Programm: In Branchen, die von der Krise besonders betroffen sind, sollen Konkurse verhindert und Arbeitsplätze erhalten werden, Dabei handelt es sich primär um Unternehmen aus der Gastronomie, dem Tourismus und der Freizeitbranche. Der Bund hat die Bemessung der Unterstützung strenger ausgestaltet. Entsprechend rechnet die mit dem Vollzug beauftragte Wirtschafts-, Energieund Umweltdirektion damit, dass deutlich weniger Unternehmen eine Unterstützung erhalten.
PRESSEDIENST REGIERUNGSRAT DES KANTONS BERN
Auch der Vollzug des Härtefallprogramms funktioniert wie im Vorjahr: Die Unternehmen reichen ihre Anträge und die weiteren Unterlagen elektronisch ein. Die Unternehmen werden mit Informationen auf der Website und Auskünften über eine Hotline unterstützt. Die Gesuche können ab Anfang April 2022 eingereicht werden.