Am 7. Dezember 2021 verabschiedete der Grosse Rat das vollständig erneuerte kantonale Sportförderungsgesetz. Nachdem gegen die Vorlage kein Referendum ergriffen worden war, hat der Regierungsrat beschlossen, das Gesetz und die dazugehörende Verordnung per 1. August 2022 in Kraft zu ...
Am 7. Dezember 2021 verabschiedete der Grosse Rat das vollständig erneuerte kantonale Sportförderungsgesetz. Nachdem gegen die Vorlage kein Referendum ergriffen worden war, hat der Regierungsrat beschlossen, das Gesetz und die dazugehörende Verordnung per 1. August 2022 in Kraft zu setzen.
Richtpläne für Sportanlagen
Das Gesetz sieht unter anderem die Entwicklung eines Sportanlagenkonzepts vor. Auf regionaler Stufe soll dies in Form von Richtplänen erfolgen. Damit lassen sich die angestrebten räumlichen Entwicklungen und die Sportanlagenplanung des Kantons sowohl inhaltlich als auch zeitlich aufeinander abstimmen. «Ziel ist eine bedürfnisgerechte und wirtschaftlichere Sportanlagenplanung», schreibt der Regierungsrat. Zudem ergebe sich für den Kanton die Möglichkeit, in der Sportförderung im Bereich Breiten- und Leistungssport selbst aktiv zu werden und entsprechende Angebote zu konzipieren sowie Sportprogramme und -projekte zu unterstützen. Die neuen Grundlagen seien in Zusammenarbeit mit verschiedenen Anspruchsgruppen aus Sport und Politik. erarbeitet worden.
REDAKTION / PRESSEDIENST REGIERUNGSRAT DES KANTONS BERN