Seit Dienstag ist das Entfachen von Feuern und Feuerwerken im Wald und in Waldesnähe untersagt. Die Waldbrandgefahr wird als «gross» beurteilt.
Ausserhalb der Verbotszonen dürfen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. ...
Seit Dienstag ist das Entfachen von Feuern und Feuerwerken im Wald und in Waldesnähe untersagt. Die Waldbrandgefahr wird als «gross» beurteilt.
Ausserhalb der Verbotszonen dürfen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Bei Wind ist ganz darauf zu verzichten. Ob das Feuerwerksverbot auch noch am 1. August gelten wird, ist ungewiss. Für eine Beurteilung der Situation sei es noch zu früh, schreibt der Kanton. Verlässliche Aussagen zu den geltenden Regeln am Nationalfeiertag könnten frühestens einige Tage vorher getroffen werden. Für eine Entspannung der Lage müsste es über mehrere Tage flächendeckend regnen.
PRESSEDIENST KANTON BERN / REDAKTION
Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise unter: www.be.ch/waldbrandgefahr