Generelles Verbot von Feuerwerk

  27.07.2022 Region

 

Das von den Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthaltern des Kantons Bern am 19. Juli 2022 erlassene Feuerverbot im Wald gilt weiterhin: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) bleibt bis auf Widerruf untersagt.
Ausserhalb dieser Verbotszonen sind Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht zu entfachen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Keine sonstigen Feuer im Freien. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.

Es gilt neu ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk sowie von Höhenfeuern. Einzige Ausnahmen sind die offiziellen und amtlich bewilligten Feuerwerke auf dem Thuner- und Brienzersee. Diese haben genügend Abstand vom Ufer und werden durch Fachleute gezündet. Von ihnen geht bei Einhaltung der verfügten Auflagen keine Gefahr aus. Auch das Steigenlassen von Himmelslaternen ist auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten.

Ebenfalls verboten ist das Entzünden von Höhenfeuern an für die Feuerwehren schwer zugänglichen, exponierten Orten ausserhalb des Siedlungsgebiets. Sogenannte 1. Augustfeuer an für die Feuerwehren gut zugänglichen Orten mit entsprechendem Wasserbezug sind grundsätzlich erlaubt. Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend.


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