Neues Bewertungssystem geplant
12.07.2022 LandwirtschaftAufgrund diverser kritischer Rückmeldungen will der Regierungsrat die Verfahren für amtliche Bewertungen von Liegenschaften vereinfachen. Im neuen System soll auch das Bundesgerichtsurteil zum Ziel-Medianwert berücksichtigt werden.
Der sogenannte «amtliche Wert» ...
Aufgrund diverser kritischer Rückmeldungen will der Regierungsrat die Verfahren für amtliche Bewertungen von Liegenschaften vereinfachen. Im neuen System soll auch das Bundesgerichtsurteil zum Ziel-Medianwert berücksichtigt werden.
Der sogenannte «amtliche Wert» bildet im Kanton Bern die Grundlage für die Vermögenssteuer auf Liegenschaften. Alle amtlichen Werte werden mittels einer Neubewertung auf denselben Zeitpunkt hin angepasst, wenn sich die Verkehrswerte seit der letzten Anpassung erheblich verändert haben. Aufgrund der deutlich gestiegenen Immobilienpreise seit der letzten Neubewertung 1999 hatte der Grosse Rat eine allgemeine Neubewertung per 2020 (AN20) beschlossen, die mittlerweile grösstenteils abgeschlossen ist. Im Rahmen der AN20 wurden sowohl am bernischen Bewertungssystem als auch am Verfahren der Neubewertung Kritik geäussert. Das System sei zu kompliziert und schwer nachvollziehbar, die allgemeine Neubewertung zu kostenintensiv und unflexibel.
Steuerverwaltung prüft Modernisierung
Als Antwort auf die verschiedenen Vorstösse schlug der Regierungsrat vor, eine Auslegeordnung zu erstellen, welche die Vor- und Nachteile des bernischen Systems mit jenen anderer Kantone vergleichen soll. Gestützt darauf könne – falls nötig – ein angepasstes System vorgeschlagen und mit einer Steuergesetzrevision eingeführt werden. Die Steuerverwaltung hat zu diesem Zweck Anfang 2022 das Projekt «NewAB» gestartet. Im kommenden Jahr ist mit einem konkreten Vorschlag für ein neues System der amtlichen Bewertung zu rechnen.
Gesetzrevision voraussichtlich per 2027
Unabhängig von dieser Diskussion ist eine Bestimmung des Dekrets zur AN20 von einer Privatperson und von der Stadt Bern vor dem Bundesgericht angefochten worden. Der Grosse Rat hatte darin als Bewertungsmassstab einen «Ziel-Medianwert» von 70 Prozent des Verkehrswertes festgelegt. Das Bundesgericht hat diese Bestimmung mit Urteil vom 21. Dezember 2021 (publiziert im Mai 2022) als bundesrechtswidrig aufgehoben. Liegenschaften seien grundsätzlich zum Verkehrswert zu bewerten, wobei auch eigentumspolitische Ziele angemessen mitberücksichtigt werden dürfen. Bei einem Ziel-Medianwert von 70 Prozent sei jedoch klar, dass im Ergebnis die Hälfte der Werte unter 70 Prozent des Verkehrswertes zu liegen komme und dieser damit bundesrechtswidrig sei. Dieses Urteil hat keine direkten Auswirkungen auf die AN20, ist jedoch für die Zukunft der amtlichen Bewertung zu beachten.
Aufgrund der Entwicklung der Immobilienpreise könnte es in den nächsten Jahren erneut zu einer allgemeinen Neubewertung kommen. Da diese nach dem heutigen System mit grossem Aufwand verbunden ist, will der Regierungsrat die Ergebnisse von «NewAB» abwarten und alle Liegenschaften nach dem neuen System bewerten. Im Zuge dessen soll auch das Bundesgerichtsurteil berücksichtigt werden. Die nötigen gesetzlichen Grundlagen könnten mit einer nächsten Steuergesetzrevision – voraussichtlich per 2027 – geschaffen werden.
PRESSEDIENST KANTON BERN / REDAKTION