Die Anzahl der gemeldeten Covid-Fälle und Hospitalisationen nimmt weiterhin kontinuierlich zu. Die Spitäler fmi AG hat deshalb per Anfang Woche wieder eine teilweise Maskenpflicht in ihren Betrieben eingeführt.
In den Spitälern, Seniorenzentren und Praxen der Spitäler ...
Die Anzahl der gemeldeten Covid-Fälle und Hospitalisationen nimmt weiterhin kontinuierlich zu. Die Spitäler fmi AG hat deshalb per Anfang Woche wieder eine teilweise Maskenpflicht in ihren Betrieben eingeführt.
In den Spitälern, Seniorenzentren und Praxen der Spitäler fmi AG gilt seit Montag, 11. Juli, wieder eine teilweise Maskenpflicht. Damit will die Berner Oberländer Spitalgruppe die vulnerablen Personen in ihren Betrieben vor einer Covid-Infektion schützen. Das Obligatorium gilt in den Patientenzimmern, in ambulanten Behandlungsräumen sowie während der Sprechstunden und betrifft alle Personen ab sechs Jahren. Gleiches gilt für Mitarbeitende, die im direkten Kontakt mit den BewohnerInnen der Langzeitinstitutionen sind, sowie für alle, die sie besuchen.
Für den Besuch von Covid-Patientinnen und -Patienten gilt zusätzlich ein FFP2-Masken-Obligatorium. Es sind maximal ein bis zwei Besuche pro Tag möglich. Weiter empfiehlt die Spitäler fmi AG das Tragen einer Maske in Innenräumen, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
In den Spitälern Interlaken und Frutigen werden die Restaurants «Intermezzo» und «Mikado» für BesucherInnen vorläufig wieder geschlossen. Die Cafeterias im Seniorenpark Weissenau und im Spital Frutigen bleiben für externe Personen geöffnet.
Impfpraxis in Interlaken wieder geöffnet
Ab Mittwoch, 13. Juli, bietet das Unternehmen wieder Impftermine beim Spital Interlaken an. Angesprochen sind primär Personen über 80 Jahre und immunsupprimierte PatientInnen aufgrund ärztlicher Zuweisung. Die Impfpraxis steht auch allen Personen ab 12 Jahren für Erst- und Zweitimpfungen sowie die erste Booster-Impfung zur Verfügung. Die Impfungen sind für die genannten Zielgruppen kostenlos. Für Personen unter 80 Jahren ohne ärztliche Zuweisung ist eine zweite Booster-Impfung auch möglich, jedoch vorläufig kostenpflichtig. Der Betrag von 60 Franken ist direkt vor Ort zu bezahlen, wenn möglich mit Kredit- oder Debitkarte.
PRESSEDIENST SPITÄLER FMI AG
Die Impfpraxis befindet sich in der ehemaligen Garage des Rettungsdienstes neben dem Haus T und ist Montag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Die Anmeldung ist für eine Booster-Impfung zwingend notwendig. Termine können ab sofort via VacMe-Portal des Kantons Bern gebucht werden. Erst- und Zweitimpfungen sind auch ohne Voranmeldung möglich.
Alle aktuellen Informationen zu den aktuell gültigen Covid-Schutzmassnahmen finden Sie unter www.frutiglaender.ch/web-links.html