KANTON Um junge Wildtiere besser zu schützen, forderte SVP-Grossrätin Madeleine Amstutz eine Leinenpflicht für Hunde im Wald. Gemäss den Regelungen in Nachbarkantonen solle diese Auflage zwischen dem 15. April und 31. Juli gelten. In seiner Antwort ...
KANTON Um junge Wildtiere besser zu schützen, forderte SVP-Grossrätin Madeleine Amstutz eine Leinenpflicht für Hunde im Wald. Gemäss den Regelungen in Nachbarkantonen solle diese Auflage zwischen dem 15. April und 31. Juli gelten. In seiner Antwort erklärte sich der Regierungsrat bereit, eine solche Leinenpflicht zu prüfen und empfahl dem Grossen Rat, die Motion als Postulat anzunehmen. Die Regierung plädierte allerdings für den Zeitraum vom 1. April bis 31. Juli, da dieser der Brut- und Aufzuchtzeit gemäss der Verordnung über den Wildtierschutz entspreche.
Am Dienstag befasste sich der Grosse Rat mit dem Postulat und lehnte es letztlich mit knapper Mehrheit (70 zu 63 Stimmen bei 12 Enthaltungen) ab. Aus Sicht der Gegner wäre eine Leinenpflicht unverhältnismässig gewesen, da lediglich ein Prozent des Fallwilds auf Hunderisse zurückgehe. Befürworter hielten dagegen, dass nicht alle Hundehalter ihrer Verpflichtung nachkämen und dass auch Velofaher und Fussgänger möglicherweise dankbar für die Prüfung einer Leinenpflicht wären. Da der Vorstoss aber keine Mehrheit fand, bleibt es bei der alten Regelung, die auf Eigenverantwortung setzt: «Das unbeaufsichtigte Laufenlassen von Hunden ist verboten» (Wildtierschutzverordnung, Art. 7).
BIANCA HÜSING