Kanton geht weiteren Digitalisierungsschritt
11.11.2022 PolitikMit einer Gesetzesänderung will der Regierungsrat den elektronischen Rechtsverkehr in der gesamten Kantonsverwaltung und in der Verwaltungsgerichtsbarkeit einführen.
Das aktuell geltende Recht verlangt für Eingaben sowie für Verfügungen und ...
Mit einer Gesetzesänderung will der Regierungsrat den elektronischen Rechtsverkehr in der gesamten Kantonsverwaltung und in der Verwaltungsgerichtsbarkeit einführen.
Das aktuell geltende Recht verlangt für Eingaben sowie für Verfügungen und Entscheide eine Handunterschrift und die Zustellung per Post. Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung könnten Eingaben (Gesuche und Beschwerden) auch elektronisch erfolgen und Verfügungen sowie Entscheide elektronisch eröffnet werden. Bisher gab es den elektronischen Rechtsverkehr nur in einzelnen Verwaltungszweigen wie etwa in der Steuerverwaltung. Wer professionell (beruflich) mit der Verwaltung bzw. der Verwaltungsjustiz verkehrt, namentlich mit kantonalen und kommunalen Behörden sowie der Anwaltschaft, soll zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs verpflichtet werden.
Übermittlungsplattform für den Austausch von Dokumenten
Der elektronische Rechtsverkehr wird über eine Plattform zur Übermittlung von Dokumenten laufen. Auf dieser müssen sich die Benutzerinnen und Benutzer mit einer sicheren Methode anmelden. Eine digitale Signatur der elektronischen Eingaben ist nicht erforderlich. Die Plattform stellt die Unveränderbarkeit der übermittelten Dokumente sicher.
Die neuen Regelungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) lehnen sich zu einem grossen Teil an den Entwurf des Bundesgesetzes über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) an. Die Botschaft des Bundesrates zum BEKJ an das Parlament wird demnächst erwartet. Zweck der Angleichung an das Bundesrecht ist, dass der elektronische Rechtsverkehr im Bund und in den Kantonen nach einheitlichen Grundsätzen abläuft. Dies dient dem Ziel, die digitale Abwicklung der Verwaltungs- und Verwaltungsjustizverfahren zu fördern.
Neu: Elektronische Vernehmlassung
Der Regierungsrat hat die Direktion für Inneres und Justiz ermächtigt, eine entsprechende Änderung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes bis am 27. Januar 2023 in die Vernehmlassung zu schicken. Bis zu diesem Termin können die Unterlagen online eingesehen und kommentiert werden. Dafür steht erstmals die Internetanwendung «E-Mitwirkung» zur Verfügung. Sie ermöglicht eine einfache und bequeme Erfassung der Vernehmlassungseingabe. Der Regierungsrat hofft, dass möglichst viele Stellungnahmen auf dem elektronischen Weg eintreffen werden, damit die Verwaltung die Eingaben möglichst effizient auswerten kann.
PRESSEDIENST REGIERUNGSRAT
Weitere Informationen zur geplanten Gesetzesänderung und zur «E-Mitwirkung» finden sie unter www.frutiglaender.ch im Bereich Web-Links.