Lange Zeit war es ruhig um neue 5G-Mobilfunkantennen. Aktuell werden aber nachträgliche Baugesuche publiziert. Was steckt dahinter?
HANS RUDOLF SCHNEIDER
Der Wortlaut der beiden Baugesuche ist identisch, nur der Standort wechselt. Sowohl in der Unteren ...
Lange Zeit war es ruhig um neue 5G-Mobilfunkantennen. Aktuell werden aber nachträgliche Baugesuche publiziert. Was steckt dahinter?
HANS RUDOLF SCHNEIDER
Der Wortlaut der beiden Baugesuche ist identisch, nur der Standort wechselt. Sowohl in der Unteren Bahnhofstrasse in Frutigen (Bahnhofareal) als auch an der Scheidgasse 22a in Aeschi (Werkhof) sollen die bestehenden Mobilfunkantennen respektiv deren Betrieb im 5G-Modus damit legalisiert werden. Betreiberin der beiden Anlagen ist die Swisscom. Es ist ein weiteres Kapitel in der langen Bewilligungsgeschichte für leistungsfähigere Mobilfunkverbindungen, verfügt Mitte Jahr vom Bundesgericht. Dieses verordnete ein ordentliches Einspracheverfahren für die Anwendung des Korrekturfaktors und damit rechtliches Gehör und Rechtsschutz der betroffenen Personen.
Mit dem Einbezug dieses Faktors kann amtlich bewilligt die konventionelle Technologie mit der Strahlung der neuen Antennen verglichen werden. Diese adaptiven Antennen strahlen gezielter und konzentrierter als die bisherigen Modelle, die permanent grossflächige Netze erzeugen. Dafür müssen sie aber kurzzeitig stärker strahlen dürfen, als die vorsorglichen Grenzwerte vorsehen.
Hunderte von Verfahren
Die Telekommunikationsunternehmen stellten sich auf den Standpunkt, dass die Aufschaltung keine neue Baubewilligung erfordert. Die Vereine WIR (Eriz) und Gigahertz.ch sowie eine Firma beriefen sich auf ein Urteil des bernischen Verwaltungsgerichts vom August 2023, wonach das nicht korrekt sei. Als Folge wurden in 127 Gemeinden gegen 386 bereits aufgerüstete Antennen baupolizeiliche Anzeigen eingereicht. Mitte Jahr hat nun das Bundesgericht sein Urteil gefällt und es ist klar: Die Kantone empfehlen den Gemeinden neu, von den Mobilfunkbetreibern ein neues Baugesuch oder das Ende des Korrekturfaktorbetriebs zu verlangen. Der Verband der Telekommunikation (Asut) schätzt, dass dies schweizweit 2500 Anlagen betrifft, der Verein Schutz vor Strahlung geht sogar von 3000 aus. Damit sei bis Ende Dezember 2024 eine Verdoppelung der hängigen Verfahren von heute 3000 auf 6000 zu erwarten.
Folgen weitere Gesuche?
Für zwei der fünf Antennen, gegen die ursprünglich Anzeigen gemacht wurden, ist nun je ein «nachträgliches Baugesuch mit Aufschaltung Korrekturfaktor (ohne bauliche Änderung an der Mobilfunkanlage)» publiziert. Für die Antenne in Frutigen läuft die Frist bis am 25. Oktober, für diejenige in Aeschi bis am 8. November. Die Unterlagen sind auf den Bauverwaltungen und online im ebau-Portal des Kantons einsehbar. Eingabestelle für Einsprachen oder Rechtsverwahrungen ist das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental. Es ist davon auszugehen, dass für die drei anderen erwähnten Sender (Aeschiriedstrasse 55 in Aeschi, Ried in Frutigen und Station Mülenen in Reichenbach) ebenfalls noch Gesuche folgen werden. Und wohl auch, dass ein weiteres Kapitel mit Einsprachen und Gerichtsurteilen folgen wird.