Ab Dezember 2024 setzt der Kanton Bern ein neues Anmeldeverfahren für die E-Services ein, die von den NutzerInnen via BE-Login aufgerufen werden – also zum Beispiel Steuererklärungen oder elektronische Baugesuche. An der Nutzung und an den hinterlegten Daten ändert sich ...
Ab Dezember 2024 setzt der Kanton Bern ein neues Anmeldeverfahren für die E-Services ein, die von den NutzerInnen via BE-Login aufgerufen werden – also zum Beispiel Steuererklärungen oder elektronische Baugesuche. An der Nutzung und an den hinterlegten Daten ändert sich nichts. Angepasst wird nur die Art und Weise, wie man sich anmeldet. AGOV ist das Behörden-Login der Schweiz und kann zum Anmelden bei verschiedenen Online-Angeboten von Bund, Kantonen oder Gemeinden verwendet werden. «Das neue Anmeldeverfahren ist einfach, sicher und kommt ohne Passwörter aus», heisst es in einer Medienmitteilung der Finanzdirektion. Die Authentifizierung erfolgt entweder über die «AGOV access»-App auf dem Smartphone oder über einen physischen Sicherheitsschlüssel. Die Umstellung auf ein AGOV-Login ist ab dem 2. Dezember 2024 möglich. Ab Juli 2025 müssen Personen, die sich bei den E-Services des Kantons Bern anmelden möchten, über ein AGOV-Konto verfügen oder direkt eines erstellen. Nutzer werden während etwa fünf Minuten Schritt für Schritt durch den Prozess begleitet. Man benötigt ein Smartphone oder einen physischen Sicherheitsschlüssel – wie zum Beispiel einen Security Key oder FIDO-Token. Für die Steuererklärung und das Steuerdossier mit TaxMe-Online ist die AHV-Nummer als weiteres Registrierungsmerkmal notwendig. Wer die Registrierung abgeschlossen hat, kann sich künftig direkt mit dem AGOV-Login durch Scannen des QR-Codes mit der «AGOV access»-App oder mit dem physischen Sicherheitsschlüssel bei den E-Services des Kantons Bern anmelden.
PRESSEDIENST FINANZDIREKTION
Mehr Informationen unter www.be.ch/agov