Nutzung des Geschäftshandys in der Privatwohnung ist gebührenpflichtig

  04.04.2024 Region

Der Beschuldigte hatte sein betriebsbereites Geschäftshandy in seine Privatwohnung mitgenommen und war dort von einer Mitarbeiterin des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) kontrolliert worden. Einen Computer, ein Radio- oder Fernsehgeräte fand die Inspektorin in der Wohnung nicht – aber sie stellte fest, dass auf dem Geschäftshandy des Unternehmers Medien-Apps der SRG sowie weiterer Anbieter installiert waren.

Der Beschuldigte konnte nachweisen, dass er die Mediengebühr für sein Unternehmen bezahlt hatte. Warum das Gericht die Verfügung des Bakom trotzdem bestätigte und den Mann verurteilte, lesen Sie in der nächsten Ausgabe des "Frutigländers".

 

Peter Schibli


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