Verlängerte Frist für die Steuererklärung

  15.07.2025 Region

Nach Problemen mit dem BE-Login, dem Online-Anmeldedient des Kantons Berns, wird die Frist für die Einreichung der Steuererklärung angepasst.

Wer für die Steuererklärung eine Fristverlängerung bis 15. Juli 2025 beantragt hatte, kann die Steuererklärung bis 15. August 2025 einreichen, ohne dass eine Mahnung erfolgt, wie die Finanzdirektion am 10. Juli mitteilte.

Bereits eingereichte kostenpflichtige Fristverlängerungen bleiben gültig. Bürgerinnen und Bürger, die ihre Frist bis zum 15. September 2025 oder bis zum 15. November 2025 verlängert haben oder dies noch planen, seien von dieser vorübergehenden Massnahme nicht betroffen.

Grund sind die Störungen bei der BE-Login-Anmeldung. Diese hatte die Direktion bereits am 9. Juli gemeldet. Die Ursache sei aktuell unklar, schrieb die Finanzdirektion: «Die Fachleute arbeiten intensiv an der Lösung des Problems.»

ANGELA KRENGER


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote