Zweiter Anlauf für den Zebrastreifen
01.10.2024 RegionEine fraktionsübergreifende Gruppe von Grossräten fordert, dass Gemeinden selbst über Fussgängerstreifen in 30er-Zonen entscheiden dürfen. Der Regierungsrat lehnt diesen Vorstoss aus rechtlichen Gründen ab – zum zweiten Mal, denn ein ähnlicher ...
Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Grossräten fordert, dass Gemeinden selbst über Fussgängerstreifen in 30er-Zonen entscheiden dürfen. Der Regierungsrat lehnt diesen Vorstoss aus rechtlichen Gründen ab – zum zweiten Mal, denn ein ähnlicher wurde schon vor elf Jahren eingereicht.
BIANCA HÜSING
Die Website des Grossen Rats bietet allerlei praktische Funktionen – zum Beispiel die «Geschäftssuche». Anhand eines Stichworts kann man herausfinden, ob (und wann) eine bestimmte Motion schon einmal eingereicht und behandelt wurde.
Würden die Grossräte selbst von diesem Tool Gebrauch machen, gäbe es möglicherweise weniger «Wiederholungstäter». Dass ihre Forderung schon einmal gestellt wurde, hätten Francesco Rappa (Mitte) und seine Mitunterzeichner jedenfalls wissen können – insbesondere Thomas Brönnimann (GLP), der einen ganz ähnlichen Vorstoss schon 2013 unterstützt hat.
Konkret setzen sich Rappa, Brönnimann und diverse andere Grossräte von Links bis Rechts für «Gemeindeautonomie für Fussgängerstreifen in Tempo- 30-Zonen» ein. Gemeinden sollen demnach das Gefahrenpotenzial selbst einschätzen und entscheiden dürfen, ob sie zur Erhöhung der Sicherheit Zebrastreifen anbringen.
Dies ist nach Einschätzung des Regierungsrats jedoch nicht möglich. Fussgängerstreifen in 30er-Zonen seien grundsätzlich nur in Ausnahmefällen zulässig, etwa wenn die Nähe eines Altersheims oder einer Schule besondere Vortrittsregelungen erfordere. Die Hoheit darüber liege zudem bei den Kantonen. Beides sei bundesrechtlich festgeschrieben und auch durchaus sinnvoll. Eine einheitliche Praxis beim Anbringen von Fussgängerstreifen erhöhe insgesamt die Verkehrssicherheit. Davon abgesehen könne der Regierungsrat die bundesrechtlichen Vorgaben ohnehin nicht aushebeln. Genau das habe er schon beim ASTRA abklären lassen, als der Grosse Rat den Vorstoss «Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen» überwiesen habe. Damals schrieb der Regierungsrat die grossrätliche Forderung als «unerfüllbar» ab.
Ob die Motionäre sich daran nicht mehr erinnern oder sie das Resultat nicht akzeptieren wollen, sei dahingestellt: Ihrem Vorstoss droht jedenfalls das gleiche Schicksal, wenn er demnächst im Kantonsparlament behandelt wird.