«Ein erneuter Anstieg ist zu erwarten»
19.10.2018 Region, WirtschaftFINANZRATGEBER Einkaufen oder auszahlen, anlegen oder einplanen? In der «kunterbunten Fragestunde» gibt der Bankfachmann erneut Auskunft zu Themen rund um Vorsorge, Pension und Aktienmarkt.
Mit freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse lassen sich Steuern ...
FINANZRATGEBER Einkaufen oder auszahlen, anlegen oder einplanen? In der «kunterbunten Fragestunde» gibt der Bankfachmann erneut Auskunft zu Themen rund um Vorsorge, Pension und Aktienmarkt.
Mit freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse lassen sich Steuern sparen. Welche möglichen Nachteile gilt es dabei zu berücksichtigen?
Freiwillige Einkäufe sind begrenzt. Es muss also eine «Vorsorgelücke» bestehen. Die entsprechenden Einzahlungen können in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Es ist ratsam, den Einkauf spätestens im November einzuplanen, um eine reibungslose Abwicklung im entsprechenden Kalenderjahr sicherzustellen. Vorgängig gilt es, die Qualität und finanzielle Situation der Pensionskasse einzuschätzen. Wer einen Vorbezug von Pensionskassengeldern getätigt hat, kann sich erst wieder einkaufen, wenn dieser zurückbezahlt wurde. Es sollten keine Einkäufe im Zeitraum von drei Jahren vor der Pensionierung erfolgen, wenn ein Kapitalbezug geplant ist. Die dreijährige Sperrfrist für Kapitalbezüge gilt nicht für Einkäufe, die eine wegen einer Scheidung entstandene «Vorsorgelücke» auffüllen sollen.
Kann jemand einen Bezug der Säule 3a für Renovationsarbeiten einplanen, wenn sich die Person vor zwei Jahren in die Pensionskasse eingekauft hat?
Ja. Die beiden Vorgänge haben keine Gemeinsamkeit. Nach dem Pensionskasseneinkauf muss lediglich in der 2. Säule die dreijährige Kapitalbezugssperre beachtet werden. Davon unabhängig kann man Gelder der Säule 3a für Renovationsarbeiten an einem selbstbewohnten Eigenheim alle fünf Jahre beziehen.
Einer der wichtigsten Entscheide im Hinblick auf die Pensionierung betrifft das Pensionskassengeld. Soll man es als Rente oder zumindest teilweise als Kapital beziehen?
Die Pensionskassen sind nach Gesetz verpflichtet, mindestens 25 Prozent des Altersguthabens in Kapitalform auszurichten. Details sind im entsprechenden Reglement nachzulesen. Doch wer die Wahl hat, hat auch die Qual. Eine allgemeingültige Empfehlung gibt es nicht. Je nach Wünschen, Zielen, Familien- und Vermögenssituation kann die eine oder andere Lösung oder eine Kombination richtig sein. Diese Vorbereitung auf die Pensionierung wird idealerweise in einem begleitenden Pensionsplan festgehalten.
Geld lässt sich auch anlegen: In welche Richtung könnte sich der Schweizer Aktienmarkt entwickeln?
Wir befinden uns aktuell im Spannungsfeld zwischen dem alten Erholungsziel von 9150 SMI-Indexpunkten und dem zu erwartenden Zwischentief bei 8200. Eine Ausweitung dieser Entwicklung kann diese Zielzone noch auf 7800 Indexpunkte reduzieren. In der Bandbreite zwischen 8200 und 8500 Punkten kann man wieder etwas mutiger werden und die in der Zwischenzeit reduzierte Aktienquote von 35 Prozent schrittweise auf 65 oder 100 Prozent hochfahren. Ein erneuter Anstieg Richtung 9500 Indexpunkte darf dann wieder erwartet werden.
Arbeit trotz AHV: Wie können Rentner von Freibeträgen profitieren?
Für viele Berufsstätige ist bei Erreichen des ordentlichen AHV-Alters noch nicht Arbeitsschluss. Wer nach der ordentlichen Pensionierung noch erwerbstätig ist, muss allerdings weiterhin AHV-Beiträge bezahlen. Doch ein Freibetrag verringert diese Beitragspflicht. Das gilt auch für Selbstständigerwerbende. Ab Alter 64 / 65 sind Einkommen bis 1400 Franken pro Monat oder 16 800 Franken pro Jahr von der AHV-Pflicht befreit. Bei mehreren Teilzeitstellen gilt dieser Freibetrag für jeden einzelnen Arbeitgeber.
BEAT SCHMID-LÜSCHER, BANKFACHMANN, FINANZPLANER UND IMMOBILIEN-TREUHÄNDER,
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