Urnengang auf Eis gelegt
27.03.2020 Coronavirus, Frutigen, PolitikObwohl mittlerweile die meisten Menschen ihr Votum brieflich abgeben, werden Abstimmungen derzeit landesweit abgesagt. Auch Frutigen verschiebt den Termin vom 17. Mai bis auf Weiteres. Wie begründet die Gemeinde den Entscheid, und was bedeutet dieser für die einzelnen ...
Obwohl mittlerweile die meisten Menschen ihr Votum brieflich abgeben, werden Abstimmungen derzeit landesweit abgesagt. Auch Frutigen verschiebt den Termin vom 17. Mai bis auf Weiteres. Wie begründet die Gemeinde den Entscheid, und was bedeutet dieser für die einzelnen Geschäfte?
JULIAN ZAHND
Über 90 Prozent der Abstimmenden in Frutigen versenden ihr Votum per Post. Dennoch verkündete die Gemeinde vor einigen Tagen, dass der Abstimmungstermin vom 17. Mai wegen der ausserordentlichen Lage verschoben werden müsse. Nach wie vor gehe jeweils noch eine stattliche Zahl von BürgerInnen an die Urne, begründet Gemeindeschreiber Peter Grossen den Beschluss. Es müssten zudem Personen an den Urnen sitzen, um die Abgabe der Abstimmungscouverts zu überwachen. Auch für die Auszählung brauche es Personal, zudem müssten die Unterlagen vorgängig von Mitarbeitenden der ArWo Frutigland eingepackt werden. «Somit gilt es also zu bedenken, dass auch Urnenabstimmungen kaum risikofrei durchgeführt werden können», schliesst Grossen.
Konsequenzen sind verkraftbar
Mit dem Gemeinderatsentscheid, den Termin zu verschieben, sind folgende fünf Beschlüsse vorläufig sistiert:
• Schulanlage Widi, Anbau und Sanierung (2. Urnengang, Kredit 6 550 000 Franken)
• ZöN P «Kanderspitz», Bauzonenplanund Baureglementsänderung
• Neubau Gemeindewerkhof im Kanderspitz (Kredit von 2 700 000 Franken)
• «Arbeitszone A IV», Bauzonenplanund Baureglementsänderung
• Revision Ortsplanung, Teil 2 Landschaft
Wie wirkt sich die Aufschiebung auf die einzelnen Geschäfte aus? Entscheidend sei, so Grossen, wie lange die Projekte zurückgestellt würden. Die geplante Eröffnung des Schulhauses Widi im August 2022 sei terminlich nicht gefährdet, sofern die entsprechende Abstimmung spätestens im September 2020 stattfinden könne. Auch die Verschiebung des Werkhofprojekts um einige Monate sei verkraftbar. Einzig die Hoffnung, im Verlauf des Jahres 2020 den Rohbau zu erstellen, müsse wohl begraben werden. «Zudem verzögert sich dadurch auch der Ausbau der AVAG», so Grossen. Auch bei den Planungsgeschäften sei eine Verschiebung bis Herbst unproblematisch.
Abstimmung wäre teuer gewesen
Was den Entscheid auf Verschiebung angeht, führt der Gemeindeschreiber letztlich auch ein finanzielles Argument ins Feld: Weil die eidgenössischen Vorlagen am 17. Mai ebenfalls abgesagt wurden, hätte die Gemeinde die Kosten für die eigene Abstimmung selbst tragen müssen. Diesbezüglich komme Frutigen bei einer gemeinsamen Abstimmung günstiger weg. «Dies ist also ein kleiner positiver Nebeneffekt», meint Grossen.