Ab 11. Mai: Mit Auflagen wieder auswärts essen

  29.04.2020 Coronavirus, Wirtschaft, Tourismus

Für die Gastrobranche gilt: In einem ersten Lockerungsschritt sind an einem Tisch maximal vier Personen oder Eltern mit Kindern erlaubt. Alle Gäste müssen sitzen und zwischen den Gästegruppen sind zwei Meter Abstand oder trennende Elemente nötig. 

Die detailierten Informationen der heutigen Bundesratsentscheide in Bezug auf Massnahmenlockerungen gibt es hier.


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