2003 war die Tourismusförderungsabgabe (TFA) beschlossen und 2007 in Kraft gesetzt worden. Die spezielle Steuer betrifft alle Betriebe, die direkt oder indirekt mit dem Tourismus verbunden sind. Gegen eine Erhöhung der TFA-Ansätze per 1. Januar 2021 war im vergangenen Juli eine Beschwerde beim ...
2003 war die Tourismusförderungsabgabe (TFA) beschlossen und 2007 in Kraft gesetzt worden. Die spezielle Steuer betrifft alle Betriebe, die direkt oder indirekt mit dem Tourismus verbunden sind. Gegen eine Erhöhung der TFA-Ansätze per 1. Januar 2021 war im vergangenen Juli eine Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental eingegangen. Anlässlich der Instruktionsverhandlung vom 21. August konnte nun jedoch eine Einigung erzielt werden. Die Gemeinde Adelboden sicherte zu, dass die Änderung der TFA-Verordnung per 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022 befristet ist. Die Beschwerde wurde daraufhin zurückgezogen, und die Erhöhung der Ansätze um 15 Prozent tritt Anfang nächsten Jahres in Kraft. Die Mehreinnahmen (etwa 50 000 Franken) werden dem Weltcup zugesichert. Eine Arbeitsgruppe soll nun im Vorfeld die TFA-Rechtsgrundlagen überarbeiten.
REDAKTION / PRESSEDIENST GEMEINDE ADELBODEN