Im März hatten die Grossräte Peter Dütschler (FDP, Hünibach), Barbara Josi (SVP, Wimmis) und Martin Egger (GLP, Frutigen) eine kantonale Motion eingereicht. «Der Regierungsrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass bei bestehenden Bauten, die weder in einer Bauzone noch in einem ...
Im März hatten die Grossräte Peter Dütschler (FDP, Hünibach), Barbara Josi (SVP, Wimmis) und Martin Egger (GLP, Frutigen) eine kantonale Motion eingereicht. «Der Regierungsrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass bei bestehenden Bauten, die weder in einer Bauzone noch in einem Streusiedlungsgebiet, sondern im Gebiet zwischen diesen beiden Zonenflächen liegen, mindestens dieselben baubewilligungstechnischen Möglichkeiten bestehen wie im Streusiedlungsgebiet», heisst es im Motionstext. Heute bestehe hier eine nicht nachvollziehbare Rechtsungleichheit in Bezug auf den Umbau bestehender Bauten. Als Beispiel nannten die Motionäre unter anderem die Situation in Adelboden: «Wenn jemand im Gebiet zwischen Bauzone und Streusiedlungsgebiet einen Umbau oder einen Ausbau plant, hat er dieselben Auflagen oder Hindernisse, wie wenn sein Gebäude ausserhalb des Streusiedlungsgebiets liegt.»
In seiner Vorstossantwort zeigt sich der Regierungsrat bereit, im kantonalen Richtplan die bestehenden Festlegungen der Streusiedlungsgebiete im Berner Oberland, insbesondere im Obersimmental und Kandertal, zu überprüfen und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gegebenenfalls anzupassen. «In diesem Sinn ist der Regierungsrat bereit, den Vorstoss als Richtlinienmotion entgegenzunehmen», heisst es in der Antwort, aber: «Sollte die Motion allerdings darauf abzielen, die von Bundesrechts wegen gewährten Erleichterungen für Nutzungsänderungen von Bauten in Streusiedlungsgebieten auf Bauten und Anlagen ausserhalb solcher im kantonalen Richtplan räumlich festzulegenden Gebiete anzuwenden, lehnt der Regierungsrat den Vorstoss ab.»
REDAKTION