RECHT Wenn Mobilfunkmasten auf den neuen 5G-Standard aufgerüstet werden, braucht es nicht zwingend ein Baubewilligungsverfahren – ausser in der Landwirtschaftszone, wie der Kanton Bern nun klargestellt hat.
BIANCA HÜSING
Schon lange hatten Gegner der ...
RECHT Wenn Mobilfunkmasten auf den neuen 5G-Standard aufgerüstet werden, braucht es nicht zwingend ein Baubewilligungsverfahren – ausser in der Landwirtschaftszone, wie der Kanton Bern nun klargestellt hat.
BIANCA HÜSING
Schon lange hatten Gegner der 5G-Technologie kritisiert, dass die Aufrüstung bestehender Antennen ohne Baubewilligung durchgeführt werden kann. Schliesslich fehle damit die Möglichkeit zur Einsprache. Nun bekommen sie teilweise Recht – zumindest was Anlagen ausserhalb der Bauzone angeht.
Wie der «Bund» gestern berichtete, muss Sunrise den 5G-Dienst einer Antenne deaktivieren, die in Jaberg in unmittelbarer Nähe eines Bauernhauses steht. Nachdem die Gemeinde sich beschwert hatte, hielt die kantonale Bauund Verkehrsdirektion fest: Die Antenne hätte nie im Bagatellverfahren umgerüstet werden dürfen. Da sich die Anlage ausserhalb der Bauzone befinde, brauche es dafür eine ordentliche Baubewilligung.
Was der Entscheid für andere bereits umgerüstete Antennen in Landwirtschaftszonen bedeutet, ist ungewiss. 5G-Gegner sehen darin einen Präzedenzfall und gehen laut «Bund» davon aus, dass weitere Anlagen widerrechtlich im errichtet wurden. Sunrise äussert sich nicht zu der Frage, wie viele 5G-Masten das Unternehmen ausserhalb der Bauzone betreibt – und wie viele davon ohne Bewilligung umgerüstet wurden.