Burgergemeinden sind historisch gewachsen und älter als die politischen Gemeinden. In Krattigen sind rund 15 Prozent der EinwohnerInnen zugleich im Besitz des Burgerrechtes. Ein Blick in die Geschichte fördert Interessantes zutage.
KATHARINA WITTWER
Krattigen wurde erstmals 1297 als Eigentum der Edlen von Eschenbach urkundlich erwähnt, befand sich jedoch unter der Herrschaft Österreichs. Im Freiheitsbrief von 1476 wurde dem Gericht Krattigen ein Landrecht verliehen. Dieses hielt sich bis zur französischen Revolution und wurde formell erst durch den Grossratsbeschluss vom 2. Dezember 1840 als erloschen erklärt.
Nach dem Franzoseneinfall Ende des 18. Jahrhunderts und den anschliessenden politischen Umstrukturierungen wurde am 31. Juli 1846 dem Berner Volk die vom Grossen Rat angenommene neue…
Kommentare
Neuen Kommentar schreiben