Regierungsrat regelt Schutzschirm für Veranstaltungen
09.07.2021 Landwirtschaft, KulturDas in der Frühlingssession durch die eidgenössischen Räte genehmigte Covid-19-Gesetz ermöglicht es, dass sich der Bund in Form eines sogenannten Schutzschirms an nicht gedeckten Kosten von Veranstaltern von Publikumsanlässen mit überkantonaler Bedeutung beteiligen kann. Wenn ...
Das in der Frühlingssession durch die eidgenössischen Räte genehmigte Covid-19-Gesetz ermöglicht es, dass sich der Bund in Form eines sogenannten Schutzschirms an nicht gedeckten Kosten von Veranstaltern von Publikumsanlässen mit überkantonaler Bedeutung beteiligen kann. Wenn Veranstaltungen wegen der epidemiologischen Lage abgesagt oder verschoben werden müssen, beteiligen sich Bund und Kantone an den ungedeckten Kosten. Der Kanton Bern stellt dafür zusammen mit den Mitteln des Bundes insgesamt 50 Millionen Franken zur Verfügung. Der Grosse Rat hat hierfür einen Rahmenkredit von 26 Millionen Franken gesprochen. Beitragsberechtigt sind öffentliche Veranstaltungen, die zwischen Juli 2021 und Ende April 2022 stattfinden und an denen mehr als 1000 Personen pro Tag teilnehmen.
Unterstützt werden nur Veranstaltungen, die im Kanton Bern selber stattfinden. Im Bereich Sport haben Ligaund Cupspiele von Klubmannschaften keinen Anspruch auf Gelder aus dem Schutzschirm. Überkantonale mobile Veranstaltungen wie beispielsweise Velo-Strassenrennen erhalten nur unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung.
Gesuche sind möglichst frühzeitig einzureichen. Für Veranstaltungen ab dem 1. Oktober 2021 gilt eine Einreichefrist: Diese Gesuche müssen spätestens zwei Monate vor dem Veranstaltungsbeginn gestellt werden.
Zuständig für die Gewährung der Unterstützungsleistungen sind diejenigen Behörden, die auch die Schutzkonzepte und die Veranstaltungen selber bewilligen: die Regierungsstatthalterämter. Sie entscheiden in einem ersten Schritt über die Zusicherung der Beteiligung des Kantons an den ungedeckten Kosten. Falls die Veranstaltung abgesagt oder verschoben wird oder nicht im geplanten Rahmen stattfinden kann, verfügen sie über die konkrete Beteiligung an den ungedeckten Kosten. Wie bei der Bewilligung der Veranstaltung selbst sind die Gesuche für eine Unterstellung unter den Schutzschirm bei der Gemeinde am Veranstaltungsort einzureichen. Gemäss aktuellen Schätzungen ist mit insgesamt 70 bis 100 Gesuchen zu rechnen, die sich auf den ganzen Kanton verteilen. Die Einreichung von Gesuchen soll ab Mitte Juli möglich sein.
Der Rahmenkredit Publikumsanlässe soll den Veranstaltungsunternehmen mehr Planungssicherheit geben, denn Grossveranstaltungen brauchen längere Vorbereitungszeiten. Der Grosse Rat hat den Rahmenkredit Publikumsanlässe am 15. Juni 2021 beschlossen.
PRESSEDIENST REGIERUNGSRAT BERN