Ab dem 1. Dezember 2024 gelten in den Wildschutzgebieten des Kantons Bern neue Regeln. Sie umfassen Weg- und Routengebote sowie eine Leinenpflicht. Ziel ist es, dass Wildtiere in der besonders sensiblen Zeit weniger stark durch Freizeit-, Sport- und Tourismusaktivitäten gestört werden. ...
Ab dem 1. Dezember 2024 gelten in den Wildschutzgebieten des Kantons Bern neue Regeln. Sie umfassen Weg- und Routengebote sowie eine Leinenpflicht. Ziel ist es, dass Wildtiere in der besonders sensiblen Zeit weniger stark durch Freizeit-, Sport- und Tourismusaktivitäten gestört werden. Das betrifft insbesondere Schneeschuhwandern und Skitouren abseits der offiziellen Route oder durch ruhige Wildtiereinstände. Im Frühling betrifft es Hundehalter: Mit der Leinenpflicht wird verhindert, dass Hunde Wildtiere zu jener Zeit jagen, in der sie ihre Jungen zur Welt bringen. Die Bestimmungen sind spezifisch für jedes Wildschutzgebiet definiert. Sie gelten bis zur Brut- und Aufzuchtzeit im Frühjahr oder Sommer. Wildhüter führen in den Gebieten Kontrollen durch.
Beruhigte Zonen wirken sich positiv auf Wildtiere aus und können für das Überleben einer Art wichtig sein. Zudem tragen störungsarme Wildschutzgebiete wesentlich dazu bei, Wildschäden am Wald zu reduzieren.
Die Schutzbestimmungen der einzelnen Wildschutzgebiete sind im Geoportal des Kantons Bern und im Anhang 2 der Verordnung vom 26. Februar 2003 über den Wildtierschutz ersichtlich und abrufbar.
PRESSEDIENST KANTONSVERWALTUNG BERN
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