Zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative hat das Parlament eine Stellenmeldepflicht in Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit beschlossen. Der Bundesrat hat am vergangenen Mittwoch nun die Liste der meldepflichtigen Berufe bestätigt. Zu den betroffenen 19 Berufsarten gehören unter ...
Zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative hat das Parlament eine Stellenmeldepflicht in Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit beschlossen. Der Bundesrat hat am vergangenen Mittwoch nun die Liste der meldepflichtigen Berufe bestätigt. Zu den betroffenen 19 Berufsarten gehören unter anderem auch landwirtschaftliche Gehilfen, Lageristen, Berufe des Bauhauptgewerbes sowie Empfangs-, Service- und Küchenpersonal. Ab dem 1. Juli sind Arbeitgeber verpflichtet, den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) Stellen solcher Berufsarten zu melden. Damit soll das Potenzial der inländischen Arbeitskräfte besser genutzt werden.
«Es wird weniger schlimm als angenommen, aber es wird noch komplizierter», so ein erstes Fazit des Berner Bauern Verbandes (BBV) zur neuen Regelung. Für den Arbeitgeber eines Betriebes mit verschiedenen Betriebszweigen werde die Einschätzung, ob eine Stelle meldepflichtig sei oder nicht, anspruchsvoller. Wenn nicht klar abgegrenzt werden könne, um welche Berufsbezeichnung es sich handelt, solle man die Stelle dem RAV melden, so die BBV-Empfehlung.
RED / PRESSEDIENST SECO
Die vollständige Liste und Infos zur Stellenmeldepflicht finden Sie in unserer Web-Link-Übersicht unter www.frutiglaender.ch/web-links.html