Mehr Handlungsspielraum bei Umzonungen
14.02.2020 Region, Politik, WirtschaftDer Regierungsrat des Kantons Bern hat die vom Grossen Rat beschlossene Änderung des Baugesetzes auf den 1. März 2020 in Kraft gesetzt. Die Gemeinden erhielten damit insbesondere bei Umzonungen und Aufzonungen mehr Handlungsspielraum. In der Bauverordnung habe die Regierung die ...